Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Die Klassenpflegschaft wählt aus ihre Mitte zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil. Die gewählten Klassenvertreter/innen nehmen an den Sitzungen der Schulpflegschaft teil. Ferner laden sie zur Klassenpflegschaftsitzung ein und legen nach Absprache mit der Klassenleitung die Tagesordnung fest. Auch einzelne Eltern können Themen zur Tagesordnung anmelden.
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Informationen und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse (z.B. Hausaufgaben, Leistungsüberprüfung, AGs, Schulveranstaltungen außerhalb der Schule, Anregung zur Einführung von Lehrmittel, Erziehungsschwierigkeiten…)
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften, sowie deren Vertretung mit beratender Stimme. Die oder der Schulpflegschaftvorsitzende lädt zur Sitzung ein und setzt die Tagesordnung fest. Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an der Sitzung teilnehmen. Die Eltern können auch unter sich über die Bildungs- und Erziehungsarbeit beraten.
Die Schulpflegschaft wählt eine/n Vorsitzende/n und bis zu drei Stellvertretungen. Sie wählt außerdem die Elternvertretung für die Schulkonferenz. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen.
Informationen der Schulleitung sollen so über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsorgan der Schule. Dort arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und die Vertreter und Vertreterinnen der Lehrerinnen und Lehrer zusammen.
(Die Elternvertreter/innen wurden zuvor von der Schulpflegschaft, die Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt.) Die Anzahl der Mitglieder dieser Konferenz hängt von der Größe der Schule ab. Die Schulkonferenz unserer Schule hat 12 Mitglieder. Vorsitz hat immer die Schulleitung, allerdings ohne Stimmrecht.